Fachanwalt für Familienrecht

Kompetente Beratung sowie qualifizierte Vertretung in außergerichtlichen wie auch gerichtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten, Förderung einvernehmlicher Regelung mit der Qualifikation als Fachanwalt für Familienrecht nach FAO bei

  • Ehescheidungen
  • Trennungsunterhalt/Nachscheidungsunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Elternunterhalt /Unterhaltsansprüche pflegebedürftiger Eltern
  • Volljährigenunterhalt f. Studenten/Auszubildende/Schüler u.a.
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht/Besuchsrecht
  • Zugewinnausgleichsansprüche/eheliches Güterrecht
  • Ehewohnung
  • Hausrat
  • Herausgabe zum persönlichen Gebrauch bestimmter Sachen
  • Versorgungsausgleich/Rente/Altersversorgung
  • nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Erbrecht mit Beziehung zum Familienrecht

Mandantenvorteile durch die Qualifikation Fachanwalt für Familienrecht sind:

  1. Nachgewiesene besondere theoretische Kenntnisse durch anwaltsspezifische Lehrgänge, der alle relevanten Bereiche des Familienrechts umfasst und umfängliche Leistungskontrollen in den Bereichen des Familienrechts.
  2. Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen durch entsprechende Anzahl bearbeiteter praktischer Fälle auf dem Gebiet des Familienrechts.

Regelmäßige jährliche Fort- und Weiterbildung nach der FAO